Abwasserentsorgung - Allgemein
Seit dem 01.01.2013 befindet sich das Abwasserwerk im Eigentum des Stadtbetrieb Bornheim AöR.
Hausanschluss Wasser und Abwasser
Die Informationen rund um einen neuen Hausanschluss für Wasser und Abwasser haben wir für Sie auf einer eigenen Unterseite zusammengestellt: Hausanschluss Wasser-Abwasser
Leitungsauskunft
Auskünfte und Planauszüge erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail an leitungsanfrage(at)sbbonline.de
Starkregenvorsorge und Rückstauschutz
Am 14.07.2021 war das Stadtgebiet Bornheim von einem Starkregenereignis betroffen, das in diesem großflächigen Umfang aus unserer Erkenntnis noch nicht aufgetreten ist. Die Schäden waren überdurchschnittlich hoch. Informationen zur Starkregenvorsorge für Grundstückseigentümer finden sich auf der Seite: Starkregenvorsorge
Niederschlagswasser
Früher war es üblich, Niederschlagswasser zusammen mit dem Abwasser in die Kanalisation einzuleiten. Mittlerweile soll es nach Möglichkeit durch Verrieselung, Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: "Versickerung von Niederschlagswasser".
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Mit der Zustands- und Funktionsprüfung (ehemals Dichtheitsprüfung) erhalten Hauseigentümer/-innen einen Überblick über die Beschaffenheit ihrer Abwasserleitung. Informationen für Grundstückseigentümer finden sich auf der Seite: "Zustands- und Funktionsprüfung"
Rechtsgrundlagen
Die Abwasserentsorgung wird in diesen Satzungen geregelt:
Gebühren Abwasser
Die Gebührensätze für Abwasser betragen beim StadtBetrieb ab dem 01.01.2023:
Gebührensatz je Kubikmeter eingeleitetes Abwasser (Schmutzwasser): 2,82 €
Gebührensatz für eingeleitetes Oberflächenwasser je Quadratmeter angeschlossene, bebaute und befestigte Grundstücksfläche pro Jahr (Niederschlagswasser): 1,71 €
Die vorgenannten Gebührensätze sind Berechnungsgrundlage der künftigen Abschlagsrechnungen.