Grundsätze für eine Versickerung
Der Grundstückseigentümer, der das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser einer Versickerung zuführen will, hat bei der Planung und Ausführung die nachfolgend aufgeführten Grundsätze zu beachten:
- Versickerungsfähigkeit des Untergrundes / Bodengutachten
Um eine Versickerung von Niederschlagswasser durchführen zu können, muss der Untergrund versickerungsfähig sein. Im Einzelfall, z. B. bei schwierigen Bodenverhältnissen, kann ein Bodengutachten erforderlich sein, um die genaue Dimensionierung der Versickerungsanlage und den Betrieb sicherzustellen. Man sollte hierbei beachten, dass die Versickerungsanlage ohne Störungen funktioniert und ein dauerhafter Betrieb sichergestellt wird. - Grundwasserabstand
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt voraus, dass der Boden wasseraufnahmefähig ist und ein ausreichender Abstand von der Grundwasseroberfläche (Grundwasserabstand) besteht. - Grundstücksabstände
Zur Verhinderung von Vernässungsschäden ist ein Mindestabstand der Versickerungsanlage zu unterkellerten Gebäuden von 6 m und zu den Grundstücksgrenzen von 2 m einzuhalten. Bei Errichtung eines wasserdicht ausgebildeten Kellergeschosses kann der Mindestabstand von 6 m unterschritten werden. Es ist sicherzustellen, dass das zu versickernde Niederschlagswasser nicht in vorhandene Hausdrainagen gelangt. Bei Unterschreitung der oben genannten Mindestabstände beziehungsweise bei einer gemeinschaftlichen Nutzung einer Versickerungsanlage ist dies durch Eintragung von Grunddienstbarkeiten im Grundbuch abzusichern. - Altablagerungen / Altlasten
Im Vorfeld ist abzuklären, ob das Grundstück, auf dem die Versickerung stattfinden soll, frei von Belastungen bzw. Altablagerungen ist, damit durch die Einleitung des Niederschlagswassers keine Schadstoffe in das Grundwasser eingetragen werden. Erkenntnisse über Altablagerungen / Altlasten erhalten Sie beim Amt für Umwelt- und Naturschutz, Abteilung Bodenschutz.