
Entwarnung der Gesundheitsämter: Abkochgebot für Trinkwasser in Wesseling und Bornheim aufgehoben
Gute Nachrichten für alle Bürgerinnen und Bürger in Wesseling und Bornheim: Das am vergangenen Freitagabend (09.10.) vorsorglich erlassene Abkochgebot für das Leitungswasser ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gesundheitsämter des Rhein-Erft-Kreises und des Rhein-Sieg-Kreises haben nach der Auswertung mehrerer aufeinanderfolgender Wasserproben offizielle Entwarnung gegeben. Die relevanten Testergebnisse fielen negativ aus. Für eine Entwarnung sind in der Regel drei aufeinanderfolgende, negative Wasserproben erforderlich.
Leitungswasser war zu keinem Zeitpunkt belastet
Die ausführlichen Laboranalysen bestätigen eindeutig, dass das Trinkwasser im Leitungsnetz der Versorgungsgebiete Wesseling und Bornheim, sowie in der Zubringerleitung vom Wasserwerk Urfeld zum Wasserwerk Eichenkamp zu keinem Zeitpunkt mit E. Coli-Bakterien kontaminiert war.
Der Ursprung des vorsorglichen Alarms lag in einem einzelnen positiven Befund an einem neu installierten Probenahmehahn in einem Verteilerraum auf dem Gelände des Wasserwerks Urfeld des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel. Wie mehrere nachfolgende Tests bewiesen haben, wies die Armatur zwar eine bakterielle Verunreinigung im Innenraum auf, diese erstreckte sich jedoch nicht auf den Volumenstrom des Leitungsnetzes.
Die zugehörige Leitungsstrecke wurde dennoch vorsorglich vom restlichen Leitungsnetz getrennt. Der betreffende Probenahmehahn wurde umgehend demontiert. Der Wasserbeschaffungsverband prüft derzeit intensiv, wie es zu dem Befall an dem Bauteil kommen konnte.
Rückkehr zum Normalbetrieb
Aufgrund der klaren Befunde wird auch die vorsorglich eingeleitete Chlorung des Trinkwassers schrittweise wieder eingestellt. Das Wasser kann ab sofort wieder uneingeschränkt und ohne vorheriges Abkochen für alle Zwecke im Haushalt und Betrieb verwendet werden.
Die offizielle Aufhebung des Abkochgebotes des Rhein-Sieg-Kreises finden Sie hier.