Information zur erstmaligen Erschließung des Bebauungsplangebiets Me 16 in Bornheim-Merten
Im Februar 2023 hat das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim mit den Tiefbauarbeiten zur erstmaligen Erschließung des Bebauungsplangebietes Me 16 in Bornheim-Merten begonnen.
Das Bebauungsplangebiet Me 16 liegt am südlichen Rand der Ortslage Merten und wird von der Bonn-Brühler-Straße (L 183), der Beethovenstraße, der Offenbachstraße und der Schubertstraße (K 33) eingegrenzt. Verantwortlich für die erstmalige Erschließung des Bebauungsplangebiets Me 16 ist die Stadt Bornheim. Die wasser- und abwassertechnische Anbindung übernimmt der Stadtbetrieb Bornheim.
Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe für die Baustraßen ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen, sofern unvorhersehbare Bedingungen wie z. B. Witterung und fehlende Materiallieferungen nicht zu Verzögerungen führen.
Verkehrslenkung
Während der Tiefbauarbeiten erfolgt die Zufahrt in das Erschließungsgebiet ausschließlich über die Beethovenstraße. Die Ausfahrt führt über die Offenbachstraße. Um dort eine möglichst reibungsfreie Durchfahrtsmöglichkeit für Baufahrzeuge zu schaffen, wurden vorab Anpassungen im Fahrbahnbereich notwendig.
Kanalbau im Bebauungsplangebiet
Für die Entwässerung des Bebauungsplangebiets Me 16 ist das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim verantwortlich.
Regenrückhaltebecken (RRB)
Auch für den Neubau des Regenrückhaltebeckens ist das Abwasserwerk des Stadtbetrieb Bornheim verantwortlich. Er erfolgt auf dem Flurstück 667 im südöstlichen Bereich des B‑Plangebiets in Richtung Bonn-Brühler-Straße bzw. in Richtung des Mühlenbachs. Das RRB dient als Regenrückhalt vor Einleitung in den Mühlenbach und ist Bestandteil der Genehmigungsplanung, der von der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zugestimmt wurde.
Erneuerung der Gewässerverrohrung Mühlenbach L 183
Durch den baulich schlechten Zustand der vorhandenen Gewässerverrohrung des Mühlenbachs unter der L 183 wäre diese Maßnahme auch ohne die erstmalige Erschließung des B-Plangebiets Me 16 erforderlich. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurde sie jedoch mit der Erschließungsplanung kombiniert. Kostenträger hierfür ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW), die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt durch das Abwasserwerk.
Vor der Ausschreibung wurde ein Verkehrskonzept zur Querung der L 183 erarbeitet und mit der Verkehrsbehörde der Stadt Bornheim, Straßen.NRW sowie der Polizei abgestimmt. Mit Verkehrsbehinderungen bzw. erhöhtem Baustellenverkehr für die Gesamtbaumaßnahme inklusive der Querung der L 183 muss leider gerechnet werden. Insbesondere im direkten Kreuzungsbereich der Gewässerverrohrung und der Bonn‑Brühler‑Straße, Hausnummer 2 bis 12 und Hausnummer 9 bis 29, inklusive der Zu- und Ausfahrt Hildegard-von-Bingen-Straße ist mit Park- und Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Die hier notwendigen Bauphasen werden von der Baufirma frühzeitig mit der Verkehrsbehörde der Stadt Bornheim abgestimmt.
Wasserversorgung
Für die Wasserversorgung des Bebauungsplangebiets Me 16 ist der Stadtbetrieb Bornheim als Betriebsführer für das Wasserwerk der Stadt Bornheim verantwortlich.
Straßenbau
Die neuen Straßen im Bebauungsplangebiet werden zunächst als asphaltierte Baustraßen mit provisorischer Beleuchtung hergestellt. Der Endausbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn ein Großteil der Grundstücke bebaut wurde.
Ansprechpartner sind
für das Abwasserwerk:
Herr Pützer
StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim-Waldorf
Telefon: 02227 9320-42
E-Mail: markus.puetzer(at)sbbonline.de
für das Wasserwerk:
Herr Münch
StadtBetrieb Bornheim AöR
Donnerbachweg 15
53332 Bornheim-Waldorf
Telefon: 02227 9320-34
E-Mail: udo.muench(at)sbbonline.de
für die Abteilung 9.1 – Tiefbau Straßenausbau:
Frau Weidtmann
Stadt Bornheim
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Telefon: 02222 945-367
E-Mail: marion.weidtmann(at)stadt-bornheim.de