Auskunft nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Nach § 7 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) haben die Leiter/innen von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstellten Anstalten des öffentlichen Rechts schriftlich Auskunft gegenüber dem Leiter der Aufsichtsbehörde zu erteilen über:

• den ausgeübten Beruf und Beraterverträge
• die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
• die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in
  § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
• die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
• die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen und dem Leiter der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Die aktuelle Mitteilung wurde mit Schreiben vom 02.08.2023 an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises gesandt.

Auskunft des Vorstands Oliver Schmitz:

Werner-Körvers-Str., 53229 Bonn

Die Auskünfte der Verwaltungsratsmitglieder:

Vorsitzender Christoph Becker

Frau Andrea Gesell
Frau Christina Gordon
Herr Wilfried Hanft
Frau Katrin Kappenstein
Herr Günter Knapstein
Herr Christian Koch
Herr Dr. Arnd Kuhn
Herr Sascha Mauel
Herr Thomas Meyer
Herr Stefan Montenarh
Herr Björn Reile
Herr Rolf Schmitz
Herr Bernhard Strauff
Herr Rainer Züge

und der stellvertretenden Mitglieder:

Frau Dr. Charlotte von Canstein
Herr Hans-Gerd Feldenkirchen
Herr Uwe Halft
Frau Dr. Gabriele Jahn
Herr Matthias Kabon
Frau Gabriele Kretschmer
Herr Frank Krüger
Herr Michael Lehmann
Frau Anna Peters
Herr Rüdiger Prinz
Herr Manfred Quadt-Herte
Herr Berthold Rothe
Herr Marc Süß
Herr Lutz Wehrend

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