Grabpflege
Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte übernehmen Sie die Pflicht, diese Grabstätte gärtnerisch anzulegen und für die Dauer des Nutzungsrechtes zu unterhalten. Die Einzelheiten sind in der Friedhofssatzung geregelt oder Sie fragen bei der Friedhofsverwaltung nach. Sofern Sie die Grabpflege nicht selber durchführen können oder möchten, besteht die Möglichkeit, eine Fachfirma (z.B. Friedhofsgärtnerei) damit zu beauftragen. Der Stadtbetrieb verfügt derzeit nicht über die notwendigen personellen Kapazitäten, um diese Arbeiten anbieten zu können.