Reihengrabstätte für Erdbestattungen
Es handelt sich um Einzelgrabstätten, in denen jeweils ein Sarg beigesetzt werden kann. Die Grabstätten werden fortlaufend belegt und liegen in Reihe nebeneinander. Die Größe der Grabstätten beträgt 2,50 m Länge x 1,25 m Breite, inkl. 0,30 m breiten Wegen zwischen den Grabstätten. Das Nutzungsrecht endet automatisch nach der Ruhezeit von 20 Jahren und kann nicht verlängert werden. Die Grabstätte wird nach Ablauf der Ruhezeit kostenfrei durch den StadtBetrieb Bornheim geräumt.